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13.08.2013

 

 

 

 

 

 

Vortrag: Warum Antabus eine unentbehrliche Option ist.

09.45 Uhr | Stephanie Kunz (Bielefeld)


»Warum Antabus für interdisziplinäre psychosoziale Therapiekonzepte mit Alkoholpatienten eine unentbehrliche Option ist«

Disulfiram hat seit seiner Entdeckung vor 74 Jahren wie kaum eine andere Behandlungsform des Alkoholismus für Kontroversen gesorgt. Während in Skandinavien und England kontinuierlich über die letzten Jahrzehnte zunehmend bis zu 50% der Alkoholabhängigen damit behandelt wurden, gab es in Deutschland nach einem gewissen Anfangserfolg in den letzten beiden Dekaden des 20. Jahrhunderts nur noch sehr wenige Verordnungen. In den letzten 10 Jahren scheint aber in den Fachkreisen ein erneutes Interesse an Disulfiram aufgekommen zu sein.

Dies ist wohl auch auf eine zunehmende Zahl von publizierten positiven Behandlungsergebnissen im Rahmen multimodaler Behandlungsprogramme mit Disulfiram zurückzuführen (Haasen 2010, Krampe 2006, 2007, De Sousa 2004, 2005, Chick 1992), z.B. das von Ehrenreich und Mitarbeitern 1997 entwickelte spezielle Behandlungskonzept für schwer Alkoholabhängige (ALITA), welches die Wirksamkeit einer Disulfiramgabe bei täglich supervidierter Einnahme in der Ambulanz belegen konnte.

Verglichen mit anderen Klassen von Psychopharmaka (z.B. Neuroleptika, Antidepressiva) werden so genannte »Entwöhnungsmittel« angesichts ihrer Effektivität medizinisch unplausibel selten eingesetzt, dabei ist Disulfiram, soweit bei der bislang geringen Zahl von Vergleichsstudien beurteilbar, hinsichtlich seiner Effektstärke Anticraving-Substanzen zumindest ebenbürtig, möglicherweise sogar überlegen. Die Indikation für Disulfiram könnte sich außerdem noch ausweiten: Neue ermutigende Untersuchungen legen neben der Rückfallprophylaxe von Alkohol auch eine unabhängige Wirksamkeit in der Rückfallprophylaxe bei Kokainabhängigkeit nahe.

Antabus wird heute im Vergleich zu früher deutlich niedriger dosiert und zumindest in Deutschland nicht mehr implantiert. Nebenwirkungen sind dadurch in der Regel gering,  schwere Zwischenfälle sind sehr viel seltener geworden, allerdings sollte die Leberfunktion engmaschig überwacht werden. Zusätzliche Effektivität und Sicherheit wird durch hochfrequente Kontakte und die Einnahme unter Aufsicht erreicht. Bei Beachtung der Kontraindikationen und einer supervidierten Ausgabe von Disulfiram im Rahmen multimodaler Behandlungsprogramme ergibt sich hiermit eine günstige Risiko-Benefit-Abwägung zugunsten einer Behandlung mit Disulfiram.

Disulfiram ist vor allem für Patienten geeignet, die wiederholt erfolglos versucht haben, ihren Alkoholkonsum einzustellen und die Schwierigkeiten haben, eine Therapie durchzuhalten sowie für Patienten, die im Falle eines fortgesetzten Konsums ernsthafte Konsequenzen zu befürchten haben (Wohnungsverlust, Kündigung des Arbeitsplatzes, Trennung vom Partner, Verlust des Sorgerechts, Haftantritt). In der interdisziplinären Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Arbeitgeber bzw. Werkstätten oder der Justiz kann der Einsatz von Disulfiram dann ein wichtiger Baustein der Behandlung sein.

Im Rahmen des CRA-Ansatzes wird die Zeit der kontrollierten Disulfiram-Einnahme genutzt, um einige Veränderungen vorzunehmen und therapeutische Unterstützung zu etablieren. Ziele sind Verbesserung der Partnerschaft/Partnersuche, Aufnahme oder Verbesserung einer Beschäftigung/Arbeit, Verbesserung der Freizeitgestaltung, Schaffung eines abstinenten Freundeskreises und abstinenzfördernder Aktivitäten, um dem Patienten die überzeugende Erfahrung zu vermitteln, dass ein abstinenter Lebensstil attraktiver ist als der Konsum von Suchtmitteln.

Dr. med. Stephanie Kunz
Oberärztin der Abt. Abhängigkeitserkrankungen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bethel

Remterweg 69-71
33617 Bielefeld

Tel.: 05 21 - 77 27 85 48
E-Mail: stephanie.kunz@evkb.de 

 

 

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